Letzte Änderung: 29. März 2017

Seminar "Private Macht über Dritte und ihre Kontrolle als Grundrechtsproblem"

Prof. Dr. Markus Heintzen (Freie Universität Berlin)

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer (Humboldt-Universität zu Berlin)

 

Blockseminar am 16. und 17. Juni 2017

Ort: wird noch bekanntgegeben

Schwerpunktbereiche 2 und 5; sonstige Interessierte

 

Vorbesprechungstermin: 15. Februar 2017, 12:00 Uhr s.t., Freie Universität Berlin, Boltzmannstraße 3, Raum 1107

 

Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte haben den Schutz des Bürgers vor dem übermächtigen Staat vor Augen. Doch zeigt unsere alltägliche Lebenswelt zahlreiche Beispiele für die Macht Privater über andere Private: Der Arbeitgeber, der Vermieter, der Lebensmittelkonzern, der Sportsverein, Facebook und Google üben ebenso private Macht aus wie private Schulen, Kitas, Religionsgemeinschaften und Krankenhäuser. Auch das Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht stellen sich der Aufgabe der Einhegung privater Macht. Nicht zuletzt sind es Einzelpersonen, die beispielsweise als Internetnutzer durch ‚digitales Mobbing’ oder ‚hate speech’ Macht über andere Menschen ausüben können.

 

 

Um die grundrechtliche Erfassung dieser Konstellation soll es in der Veranstaltung gehen. Das Seminar, das für Studierende der Freien Universität und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam ausgerichtet wird, möchte nach dem Wesen privater Macht und den Implikationen für die allgemeinen Grundrechtslehren – Stichworte: Drittwirkung und Schutzpflichten – fragen. Exemplarische Veranschaulichung sollen konkretere Untersuchungen zur Rolle der Grundrechte in den oben angesprochen Konstellationen geben (Arbeits-, Verbraucherschutz-, Wettbewerbs-, Vereins-, Privatschulrecht, Regulierung des Internets, etc.).

 

 

Anmeldungen und etwaige Fragen richten Sie bitte an meinen Mitarbeiter, Rico David Neugärtner, LL.M. Bitte melden Sie sich insbesondere, falls Sie erst nach dem Vorbesprechungstermin (15.2.2017) vom Seminar erfahren sollten.

 

Vorläufiger Seminarplan (Themenliste):

 

Phänomenologisches

 

1.     Was bedeutet Macht? Was bedeutet private Macht? Erscheinungsformen

2.     Der Unterschied zwischen privater Macht und privater Gewalt

 

Konkrete Erscheinungsformen in ihrem grundrechtlichen Bezug

 

3.     Individualarbeitsrecht

4.     Kollektives Arbeitsrecht

5.     Macht von Verbänden über ihre Mitglieder, insbesondere in Sportverbänden

6.     Wirtschaftliche Macht über Konkurrenten: Kartell- und Lauterkeitsrecht

7.     Wirtschaftliche Macht über Konkurrenten: Umweltrecht und Umweltzeichen (z.B. „Der Blaue Engel“)

8.     Wirtschaftliche Macht über Verbraucher

9.     Macht von Internetnutzern über Dritte (insbes. digitales Mobbing und hate speech)

10.  Politische und wirtschaftliche Macht durch Anbieter von Internetdiensten (z.B. Suchmaschinen, ‚soziale Netzwerke’)

11.  Macht von Eltern und weiteren Erziehungsberechtigten über Kinder und Jugendliche

12.  Macht von privaten Schulen und Kitas über Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte

13.  Macht von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen über ihre Mitglieder

14.  Macht von Krankenhäusern über Patienten

15.  Macht über Tiere und Umwelt

 

Allgemeine Grundrechtslehren

 

16.  Drittwirkung von Grundrechten

17.  Grundrechtliche Schutzpflichten

18.  Private Macht und Grundrechtsberechtigung

19.  Zivilrechtliche und/oder öffentlichrechtliche Kontrolle privater Macht?

20.  Schutz gegen vom Ausland wirkende private Macht