Vorlesung "Finanzverfassungsrecht mit Haushaltsverfassungsrecht"
Sommersemester 2017
Schwerpunktbereiche 2 und 5; sonstige Interessierte
2 SWS, 1 LP
montags 09-12 wöch.; findet bis 19.06.2017 statt
Raum: Hausvogteiplatz 5-7, 0319-22
Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration.
Literaturhinweise:
- Gesetzestexte: insbes. GG, HGrG, BHO, MaßstG etc.
- Vertiefende Literatur:
• Kloepfer, Finanzverfassungsrecht, 2014
• Kloepfer, Verfassungsrecht Bd. I, 2011, § 26
• Henneke, Öffentliches Finanzwesen, 2. Aufl. 2000
• Isensee/Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl. 2007, §§ 116-125
• Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, 2015
Organisatorisches:
Ein Vorlesungsplan wird rechtzeitig bereitgestellt.
Fragen richten Sie bitte an meinen Mitarbeiter, Rico David Neugärtner, LL.M.