Letzte Änderung: 7. Februar 2017

Vorlesung "Finanzverfassungsrecht mit Haushaltsverfassungsrecht"

Sommersemester 2017

Schwerpunktbereiche 2 und 5; sonstige Interessierte

2 SWS, 1 LP
montags 09-12 wöch.; findet bis 19.06.2017 statt

Raum: Hausvogteiplatz 5-7, 0319-22 

 

Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration.

 

Literaturhinweise:
- Gesetzestexte: insbes. GG, HGrG, BHO, MaßstG etc.

- Vertiefende Literatur:

• Kloepfer, Finanzverfassungsrecht, 2014
• Kloepfer, Verfassungsrecht Bd. I, 2011, § 26
• Henneke, Öffentliches Finanzwesen, 2. Aufl. 2000
• Isensee/Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl. 2007, §§ 116-125
• Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, 2015

 

Organisatorisches:

Ein Vorlesungsplan wird rechtzeitig bereitgestellt. 

Fragen richten Sie bitte an meinen Mitarbeiter, Rico David Neugärtner, LL.M.